Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Jan Haeselich Photographie
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Jan Haeselich Photographie (nachfolgend „Fotograf“) gegenüber dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots, durch Beauftragung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Inanspruchnahme der Leistung zustande.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3. Leistungen
Der Fotograf erbringt fotografische Leistungen gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung.
Der Fotograf ist in der künstlerischen und technischen Gestaltung frei, soweit keine konkreten schriftlichen Vorgaben vereinbart wurden.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vertraglich vereinbarte Anzahl bearbeiteter Bilder.
Die Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.
Sofern nicht anders vereinbart:
-
50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
-
50 % Restzahlung vor Übergabe der finalen Bilder
-
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig
Die Übergabe der finalen Bilddaten erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Künstlersozialabgabe (KSK)
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) eine Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse bestehen kann.
Die Prüfung, Anmeldung und Abführung der Künstlersozialabgabe obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
Das vereinbarte Honorar versteht sich exklusive einer etwaigen Künstlersozialabgabe.
Der Auftraggeber stellt den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer unterlassenen oder fehlerhaften Abführung der Künstlersozialabgabe resultieren.
5. Urheberrecht
Der Fotograf bleibt Urheber sämtlicher erstellter Werke gemäß § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Es werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt; Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
6. Nutzungsrechte – Auftragsfotografie
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Zweck der Nutzung:
-
Website des Auftraggebers
-
Social Media (z. B. LinkedIn, Instagram, Facebook)
-
Unternehmenskommunikation
-
PR und Pressearbeit
-
Recruiting / Employer Branding
-
Unternehmensbroschüren und Printmaterialien
Nutzungsumfang:
-
zeitlich unbegrenzt
-
räumlich beschränkt auf Deutschland
-
ausschließlich durch den Auftraggeber
Nicht umfasst sind insbesondere:
-
bezahlte Werbekampagnen (Online / Print)
-
internationale Nutzung
-
Nutzung durch Dritte oder verbundene Unternehmen
-
Weitergabe an Agenturen ohne Vereinbarung
-
Verkauf oder Weiterlizenzierung
Diese Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
7. Erweiterte Nutzungsrechte
Erweiterte Nutzungsrechte (insbesondere Werbung, internationale Nutzung oder Drittverwertung) können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
8. Eigenwerbung des Fotografen
Der Fotograf ist berechtigt, die entstandenen Werke für Eigenwerbung zu verwenden (Website, Portfolio, Social Media, Publikationen).
Hiervon kann im Einzelfall bei berechtigten Interessen des Auftraggebers abgewichen werden.
9. Journalistische und redaktionelle Arbeiten
Bei journalistischen Aufträgen erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Veröffentlichung im vereinbarten Kontext.
Weitere Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Fotograf bleibt zur weiteren Verwertung berechtigt, sofern keine Exklusivität vereinbart wurde.
10. Stornierung und Terminverschiebung
Bei Stornierung durch den Auftraggeber:
-
bis 3 Tage vor Termin: 50 % des Honorars
-
weniger als 3 Tage: 100 % des Honorars
Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind in jedem Fall zu vergüten.
Terminverschiebungen sind nach Verfügbarkeit möglich.
11. Haftung
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
12. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Insbesondere trägt der Auftraggeber die Verantwortung für:
-
erforderliche Genehmigungen
-
Rechte abgebildeter Personen (Model Releases)
-
Nutzungsrechte an Locations, Marken oder Objekten
Der Auftraggeber stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei.
13. Archivierung
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Bilddaten dauerhaft zu archivieren.
Eine Archivierung erfolgt ohne Gewähr.
Der Auftraggeber ist zur eigenen Datensicherung verpflichtet.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Fotografen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: 2026
Jan Haeselich Photographie